Das Identifizierungsverfahren zur Erlangung des idCAT-Zertifikats, das in Artikel 7 des Gesetzes 6/2020 vom 11. November (Gesetz zur Regelung bestimmter Aspekte vertrauenswürdiger elektronischer Dienste) vorgesehen ist, legt fest , dass ein Zertifikat im Namen eines Dritten ausgestellt werden kann, solange Die Unterschrift auf dem Antrag wurde von einem Notar beglaubigt (dies bescheinigt, dass die Unterschrift mit der Person übereinstimmt, die das Dokument ausfüllt).
Das Antragsformular für das idCAT-Zertifikat muss ausgefüllt, über die Browseroption (Strg+P unter Windows; Befehl/Befehl⌘+P auf Mac) ausgedruckt und zur Legitimation zum Referenznotar gebracht werden.
Sobald die entsprechenden Verfahren beim Notar abgeschlossen sind, müssen Sie persönlich zu einer Registrierungsstelle idCAT gehen, um die Ausstellung des digitalen Zertifikats zu beantragen.