Dies wird durch das Identifizierungsverfahren zur Erlangung des idCAT-Zertifikats gemäß Artikel 7 des Gesetzes 6/2020 vom 11. November (Gesetz zur Regelung bestimmter Aspekte vertrauenswürdiger elektronischer Dienste) festgestellt Eine Urkunde kann auf den Namen eines Dritten ausgestellt werden, sofern die Unterschrift des Antrags notariell beglaubigt wurde (Dadurch wird bescheinigt, dass die Unterschrift mit der Person übereinstimmt, die das Dokument ausfüllt.)

Das Antragsformular für das idCAT-Zertifikat muss ausgefüllt, über die Browseroption (Strg+P unter Windows; Befehl/Befehl⌘+P auf Mac) ausgedruckt und zur Legitimation zum Referenznotar gebracht werden.

Sobald die entsprechenden Verfahren beim Notar abgeschlossen sind, müssen Sie persönlich zu einer Registrierungsstelle idCAT gehen, um die Ausstellung des digitalen Zertifikats zu beantragen.